Überwachung von Einbringen des Einpressmörtels in Spannkanäle

 

Gemäß Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ÜTVO) § 1, Satz 5 ist das Herstellen von Einpressmörtel auf der Baustelle und Einpressen in Spannkanäle überwachungspflichtig.

 

Anmeldeformular einer Baustelle Einpressmörtel


Kontakt:

Frau Christine Thierbach
Tel. (034954) 90909

Mobil (0173) 4452276

E-Mail thierbach(at)gueteschutz-mitte-ost.de