Überwachung von Betoninstandsetzung

 

Gemäß Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ÜTVO) § 1, Satz 3 ist die Instandsetzung von tragenden Betonbauteilen, deren Sicherheit gefährdet ist, überwachungspflichtig.


Diese Überwachung führen wir im Auftrag der ib Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V. durch:

 

 

Herr Klaus-Dieter Orzol

Mobil (0172) 4263016

E-Mail orzol(at)gueteschutz-mitte-ost.de


oder:


Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V.

Nassauische Straße 15, 10717 Berlin

Tel. (030) 860004–0

Fax: (030) 860004–43

E-Mail info(at)betonerhaltung.com

www.betonerhaltung.com